NEUE GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
In Übereinstimmung mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen, die die Bereitstellung von Informationen zu medizinischen Produkten reguliert, welche für das in Verkehr bringen von medizinischen Produkten (Dentaleinheiten) erforderlich sind, nur denjenigen Personen oder Personengruppen zugänglich gemacht werden darf, die ausgebildete medizinische Fachkräfte oder medizintechnische Fachkräfte sind und über das notwendige Wissen verfügen.
Wir bitten sie freundlicherweise in der Abfrage zu bestätigen, dass sie zu dieser Personengruppe gehören und über das notwendige Fachwissen verfügen.
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